Als Hauseigentümer und Straßenanlieger gibt es für Sie in puncto Räum- und Streupflicht im Winter keine zwei Meinungen: Die örtlichen Regelungen (Satzung) müssen befolgt werden, Gehwege müssen rechtzeitig von Schnee und Eisglätte befreit werden, und dies oft mehrfach am Tag je nach Witterung. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern müssen Zugangswege und ggf. Parkflächen und Tiefgaragenzufahrten schnee- und eisfrei sein, damit die Sicherheit gewährleistet bleibt. Wir übernehmen diese körperlich oft anstrengenden und zeitlich herausfordernden Aufgaben für Sie, und sorgen für einen pünktlichen und ordnungsgemäßen Winterdienst mit Schneeräumung und Streudienst. Fragen Sie nach unseren Konditionen und profitieren Sie von einem auf Wunsch flexiblen Abrechnungsmodell.